Die Entfernung von Ästen über Straßen bis 4,5 m Höhe und bei Gehwegen bis 2,5 m Höhe ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Wird der gesetzlich vorgegebene lichte Raum über Straßen und Gehsteigen nicht mehr eingehalten, kann ein Lichtraumprofilschnitt durchgeführt werden.
Um regelmäßige und hohe Erträge bei Obstbäumen zu gewährleisten, ist ein richtig durchgeführter Baumschnitt unabdingbar. Er sorgt unter anderem dafür, dass die Lichtverhältnisse optimiert werden, Krankheiten vorgebeugt werden und das Holzwachstum durch den richtigen Schnittzeitpunkt gefördert oder eingeschränkt wird. Wichtig ist es, ein gesundes Gleichgewicht zwischen Fruchtansatz und Wachstum zu ermöglichen.